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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Auto Ringler Service GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.auto-ringler.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Auto Ringler Service GmbH
Hartkirchner Str. 45
94060 Pocking
info@auto-ringler.de
+49 8531 8090-0

https://www.auto-ringler.de/kontakt- oeffnungszeiten/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Derzeit sind nicht alle Links auf dieser Website semantisch korrekt ausgezeichnet. Das bedeutet, dass einige Verlinkungen nicht ausreichend beschreiben, welches Ziel sie haben oder welche Funktion sie erfüllen. Dies kann die Nutzung für Menschen mit assistiven Technologien erschweren. Wir sind uns dieses Aspekts bewusst und arbeiten daran, alle Links barrierefrei und verständlich zu gestalten.

Bei den Formularen auf dieser Website entspricht der Farbkontrast zwischen Text, Eingabefeldern und Hintergrund derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies kann insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit und Nutzung der Formulare erschweren. Wir planen eine Überarbeitung des Designs, um ausreichende Kontraste gemäß den geltenden Richtlinien sicherzustellen.

Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund erfüllt an einigen Stellen noch nicht die empfohlenen Mindestwerte für barrierefreie Gestaltung. Dies kann insbesondere Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen das Lesen der Inhalte erschweren. Wir werden die betreffenden Bereiche überarbeiten, um eine bessere Lesbarkeit und Zugänglichkeit gemäß den Richtlinien der Barrierefreiheit sicherzustellen.

Einige Formularfelder auf dieser Website sind derzeit noch nicht mit eindeutig zugeordneten oder ausreichend sichtbaren Feldbeschriftungen (Field Labels) versehen. Das kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere mit Screenreadern – die Bedeutung einzelner Eingabefelder nicht eindeutig erfassen können. Wir arbeiten daran, alle Formulare mit klaren, programmatisch verknüpften Labels auszustatten, um die Bedienbarkeit für alle Nutzergruppen zu verbessern.

Der Zweck einiger Links auf dieser Website ist derzeit nicht in jedem Fall eindeutig erkennbar. Vor allem bei generischen Linktexten wie „Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ ist aus dem Linktext allein nicht ersichtlich, wohin der Link führt oder welche Aktion damit verbunden ist. Dies kann insbesondere die Nutzung mit Screenreadern erschweren. Wir werden die Linktexte überarbeiten, um sie klarer, aussagekräftiger und barrierefrei verständlich zu gestalten.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Verbrauchs- und Emissionsangaben, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch Dritte

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.