
Das Bild wurde KI generiert.
75% Abschreibung für E-Fahrzeuge!
So nutzen Unternehmer den Vorteil!
Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – und jetzt gibt’s den echten Innovationsbooster
für Unternehmen und Selbstständige:
75 % Sonderabschreibung auf Elektrofahrzeuge, egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen.
Die Sonderabschreibung macht den Umstieg auf E-Mobilität so attraktiv wie nie.
Egal ob Firmenwagen, Flottenfahrzeug oder Einzelanschaffung: Mit dieser steuerlichen Förderung
sicherst du dir einen Wettbewerbsvorteil, senkst deine Kosten und setzt gleichzeitig ein Statement
für Innovation.
Tipp: Jetzt handeln lohnt sich, denn die 75 % Sonderabschreibung gilt nur für eine begrenzte Zeit.
Gerne informieren wir Sie bei Auto Ringler in Pocking!
Was wird gefördert?
- nur rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) - kein Plug-in-Hybrid
- gültig für Anschaffungen vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.01.2028
- Bruttolistenpreis darf max. 100.000 € betragen
- Fahrzeuge müssen zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden
- Sonderabschreibung wird zusätzlich zur regulären AfA gewährt
Wann lohnt sich die 75%-AfA besonders?
Die 75 %-Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge ist ein echter Gamechanger für Selbstständige und Unternehmen!
- für teure E-Fahrzeuge (z.B. Transporter, gehobene Firmenwagen)
- bei hoher Steuerlast im Jahr der Anschaffung
- bei Unternehmen, die keine Umweltbonusförderung mehr nutzen können
- als Liquiditätsstrategie, um Investitionen schnell steuerlich wirksam zu machen
- In den Folgejahren sind es gestaffelt 10%, 5%, 5%, 3% und 2%
Wer kann die 75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge nutzen?
Die Sonderabschreibung gilt für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ein reines Elektrofahrzeug für betriebliche Zwecke anschaffen. Privatpersonen sind nicht begünstigt.
Ab wann gilt die neue 75 % Abschreibung für E-Fahrzeuge?
Die neue Regelung tritt ab Juli 2025 in Kraft. Für Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt angeschafft werden, kann die Sonderabschreibung im ersten Jahr genutzt werden.
Gilt die Abschreibung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die 75 % Sonderabschreibung ist ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge vorgesehen. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind ausgeschlossen.
Wie funktioniert die Abschreibung in der Praxis?
Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Nettoanschaffungskosten sofort steuerlich geltend gemacht werden. Die verbleibenden 25 % werden über die Folgejahre verteilt abgeschrieben (10 % / 5 % / 5 % / 3 %).
Gibt es eine Höchstgrenze für den Kaufpreis?
Aktuell gibt es keine festgelegte Preisobergrenze für die Anwendung der 75 %-Regel. Es empfiehlt sich jedoch, Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten, um Details und evtl. zukünftige Begrenzungen zu prüfen.
Was muss für die steuerliche Anerkennung beachtet werden?
Das Fahrzeug muss nachweislich zum Betriebsvermögen gehören und überwiegend betrieblich genutzt werden. Rechnungen und Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Kann die Sonderabschreibung mit anderen Förderungen kombiniert werden?
In vielen Fällen ist die Kombination mit staatlichen Förderprogrammen wie dem Umweltbonus möglich. Hier sollte die aktuelle Gesetzeslage geprüft und ein Steuerberater konsultiert werden.